AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITB Engineering & Production s.r.o.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ITB ENGINEERING & PRODUCTION s.r.o.

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, d.h. des Lieferanten und des Kunden, die sich aus der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen ITB Engineering & Production s.r.o, IČO 03223264, mit Sitz in Lišov, Za Cihelnou 956/4, Postleitzahl 373 72, Aktenzeichen 22885 C, eingetragen beim Bezirksgericht in České Budějovice als Verkäufer oder Auftragnehmer (nachstehend „Lieferant“ genannt) und Käufer oder Auftraggeber (nachstehend „Auftraggeber“ genannt)

2. GEGENSTAND

2.1 Gegenstand der Lieferung ist das Produkt, die Ware oder die Dienstleistung gemäß der schriftlichen Bestellung des Abnehmers, die vom Lieferanten schriftlich vereinbart wurde, oder gemäß dem Vertrag.

3 VERTRAGSVERHÄLTNIS

3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. in der jeweils gültigen Fassung sowie nach diesen AGB, die einen integralen Bestandteil dieses Verhältnisses bilden.

3.2 Der Abnehmer erklärt sich mit diesen AGB des Lieferanten in der per Einschreiben, elektronisch oder auf andere Weise übermittelten Bestellung einverstanden. Ist der Wortlaut der AGB unklar, so hat der Besteller den Lieferanten spätestens vor der gegenseitigen Annahme der Bestellung darauf hinzuweisen; andernfalls sind diese AGB für den Besteller ohne weitere Mitteilung verbindlich.

3.3 Änderungen von Verträgen, Bestellungen und/oder dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zu anderen als den in diesen AGB genannten Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3.4 Die Änderung von Verträgen, Aufträgen oder AGB in einer anderen als der schriftlichen Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die AGB gelten für alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge und/oder Bestellungen. Die AGB sind auf der Website des Lieferanten ständig zugänglich.

3.5 Verträge, die diesen AGB unterliegen, kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten an den Kunden zustande. Ebenso sind technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maße sowie Anleitungen, Unterlagen und Materialien, die dem Angebot beigefügt sind, erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich.

3.6 Änderungen eines bereits bestätigten Auftrags sind nur ausnahmsweise und ausschließlich schriftlich möglich. Der Lieferant hat Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bis zum Zeitpunkt der Änderung entstanden sind.

3.7 Der Abnehmer ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Daten und konkrete, unmissverständliche technische Angaben zum Auftragsgegenstand zu machen. Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer falsche Daten und unzutreffende technische Spezifikationen des Auftragsgegenstandes zur Verfügung stellt, ist sich der Auftraggeber der Rechtsfolgen dieses Handelns, einschließlich des Schadensersatzanspruches des Auftragnehmers, bewusst. Der Lieferant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Konstruktionsspezifikation des vom Kunden angegebenen Produkts vor der eigentlichen Bearbeitung des Produkts zu überprüfen.

3.8 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses jede erforderliche Unterstützung gewähren.

3.9 Der Lieferant haftet nicht für die Auslegung des von ihm exakt nach den spezifischen Vorgaben des Bestellers hergestellten Produktes und daraus resultierende Betriebssicherheitsrisiken. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Konstruktionsspezifikation des Produktes vor der eigentlichen Bearbeitung des Produktes zu überprüfen.

3.10 Der Lieferant haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung durch ein Hindernis verursacht wurde, das außerhalb seines Einflussbereichs lag und von dem vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass er es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehen konnte oder dass er in der Lage gewesen wäre, dieses Hindernis oder seine Folgen zu vermeiden. Unter einem solchen Hindernis ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, jedes Ereignis zu verstehen, das durch eine sogenannte höhere Gewalt verursacht wird, wie höhere Gewalt, willkürliche Handlungen Dritter, Kriegszustand oder eine Änderung der politischen Lage, die die Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ausschließt oder unzumutbar erschwert.

3.11 Der Lieferant ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritter zu bedienen.

3.12 Der Umstand, dass eine Partei eine Verletzung einer vereinbarten Verpflichtung nicht geltend macht oder nicht auf der strikten Erfüllung einer Verpflichtung, Erklärung oder Bedingung dieser AGB oder des Vertrages besteht, bedeutet nicht, dass eine spätere Handlung, die ansonsten eindeutig eine Vertragsverletzung darstellen würde, nicht gültig ist, sondern kann nur dann als wirksam angesehen werden, wenn die Folge davon in jedem solchen Einzelfall schriftlich geltend gemacht wird.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Waren vom Abnehmer in den Räumlichkeiten des Lieferanten übernommen.

4.2 Die Gefahr der Beschädigung der Waren geht zum Zeitpunkt der Übergabe oder der Übergabe zum Transport auf den Abnehmer über.

4.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt ausreichend zu prüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Käufer, dass er die Garantiebedingungen und das Reklamationsverfahren akzeptiert.

4.4 Sofern die Lieferfrist nicht schriftlich vereinbart wurde, haben die Lieferfristen und -termine nur informativen Charakter.

4.5 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens nach Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen einschließlich etwa vereinbarter Anzahlungen. Eine Änderung des Bedarfs des Bestellers ist nur wirksam, wenn der Lieferer die Änderung schriftlich bestätigt. In jedem Fall

In jedem Fall verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Lieferant die Durchführbarkeit der Änderung geprüft hat und um die Zeit, die für die Bearbeitung der geänderten Anweisungen erforderlich ist.

4.6 Der Abnehmer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen ohne triftigen Grund unterlässt, verweigert, verhindert oder auf andere Weise behindert. Kann die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so ist der Lieferant berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern der Besteller die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz in Höhe von 100 % des Preises der Ware oder Dienstleistung zu verlangen.

5 KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Der Lieferant teilt dem Abnehmer den Preis mit, dessen Vorschlag im Angebot (Kostenvoranschlag) enthalten ist, und der Abnehmer akzeptiert den Preis durch Erteilung eines Auftrags.

5.2 Das Risiko eines Schadens am Werk oder an den Waren geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Partner über.

5.3 Der Preis ist nicht dauerhaft festgelegt und steht in direktem Verhältnis zu den Preisentwicklungen für Rohstoffe auf dem Markt. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis auf dieser Grundlage unter den nachstehend genannten Bedingungen zu ändern.

5.4 Der Lieferant behält sich das Recht vor, im Falle einer Änderung des Lastenheftes durch den Abnehmer den Preis des Produktes/der Dienstleistung und die Lieferzeit im Verhältnis zur Änderung der Anforderungen des Abnehmers zu ändern.

5.5 Im Falle einer Preisänderung wird der Lieferant den Abnehmer unverzüglich informieren und ist berechtigt, den Preis für das Produkt/die Dienstleistung nach schriftlicher Zustimmung des Abnehmers zu ändern.

5.6 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitsdatums (maßgeblich ist das Datum, an dem der volle Rechnungsbetrag dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wird), gerät der Kunde automatisch in Verzug.

5.7 Für den Fall, dass der Abnehmer die gelieferte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, verpflichtet sich der Abnehmer, dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des unbezahlten Gesamtbetrags für jeden Kalendertag des Verzugs zu zahlen.

5.8 Zahlt der Besteller bei Fälligkeit der Rechnung nicht den vollen Kaufpreis, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch des Lieferanten auf Schadensersatz bleibt in diesem Fall unberührt.

6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller mit der Lieferung verbundenen Kosten durch den Kunden Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt und ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit bei der zuständigen staatlichen Behörde an geeigneter Stelle eintragen zu lassen. Auf Verlangen ist der Besteller bei der Registrierung behilflich. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in gutem Zustand gehalten und ausreichend versichert werden.

7 MÄNGELANSPRÜCHE UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

7.1 Der Lieferant leistet für die Produkte des Bestellers Gewähr für die Dauer von 24 Monaten ab dem Datum der Abnahme der Ware.

7.2 Es obliegt dem Besteller, die gelieferten Waren oder Dienstleistungen unverzüglich nach der Lieferung auf Sachmängelfreiheit, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat der Besteller dem Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Die Unterlassung der fristgerechten Mängelrüge gilt als Genehmigung der Lieferung oder Leistung. Mit der Abnahme der Ware oder Leistung oder dem Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Kunden.

7.3 Die Garantie gilt nicht für die bei der Herstellung des Produkts verwendeten Materialien, für die vom Kunden gelieferten Materialien und für die vom Kunden vorgegebenen Konstruktionslösungen und die daraus resultierende Sicherheit und Funktionalität der Produkte.

7.4 Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß der gelieferten Waren, auf Mängel, die durch atmosphärische Störungen, Naturkatastrophen, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Behandlung und Eingriffe Dritter verursacht werden.

7.5 Verwendet der Käufer die gelieferte Ware zur Weiterverarbeitung, so wird davon ausgegangen, dass er sie gründlich und mit fachmännischer Sorgfalt geprüft hat und sie sich in gutem Zustand befindet. Ansprüche des Bestellers für Schäden, die nach Weiterverarbeitung der gelieferten Ware (z.B. Einbau in eine höhere Einheit) entstehen, sind ausgeschlossen.

7.6 Die Gewährleistungsfrist im Falle der Nichtabnahme der Ware durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Frist läuft ab diesem Zeitpunkt. Gleiches gilt bei Zurückbehaltung der Ware durch den Lieferanten wegen Nichtbezahlung durch den Besteller.

7.7 Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen, andernfalls erlischt die Gewährleistung. Spätere Mängelansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn er nachweist, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

7.8 Der Besteller hat die Beanstandung unverzüglich schriftlich, ausschließlich per Einschreiben, E-Mail oder Datenpost, unter genauer Beschreibung und Dokumentation des behaupteten Mangels dem Lieferanten anzuzeigen.

7.9 Der Lieferant ist berechtigt, sich durch seine Vertreter von der Berechtigung der Reklamation zu überzeugen.

7.10 Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Ware verursacht wurden, für Mängel, die durch eine fehlerhafte Lagerung nach der Lieferung der Ware verursacht wurden, und für Mängel, deren Ursache auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht vermieden werden konnten.

7.11 Ist die Beanstandung berechtigt, so erkennt der Lieferant die Beanstandung an und vereinbart mit dem Käufer die Art und Weise der Beseitigung des Mangels.

7.12 Im Falle einer unberechtigten Reklamation des Bestellers, insbesondere wenn dem Besteller ein Mangel der Ware angezeigt wird, auf den der Lieferant bei der Abnahme hingewiesen hat, hat der Besteller keinen Anspruch auf Ersatz des aus diesem Mangel resultierenden Schadens. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer die Kosten der Untersuchung des Mangels zu erstatten.

8 GERICHTSSTAND

8.1 Der Gerichtsstand ist das allgemeine Gericht in České Budějovice.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Diese von der Gesellschaft ITB Engineering & Production s.r.o. angenommenen AGB treten am 1. Januar 2017 in Kraft und werden ab diesem Datum zu einem integralen Bestandteil der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen.

9.2 Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern oder neue AGB herauszugeben, die er verpflichtet ist, auf seiner Website zu veröffentlichen, die für den Kunden aus der Ferne zugänglich ist, bevor die Änderung oder die Herausgabe der neuen AGB in Kraft tritt.